Allgemeine Planungs­hinweise

FOLGENDE PUNKTE SIND ZU BERÜCKSICHTIGEN:

Um den hygienisch notwendigen Luftvolumenstrom gezielt und effektiv in einem Wohngebäude zu erzeugen, wird der Wohnraum in Zuluft-, Überström- und Abluftbereich unterteilt. Die Zuluft wird über Auslässe, die bevorzugt im Fensterbereich angeordnet werden, in die Wohn- und Schlafräume geführt. Über die Überströmbereiche (Flur und Diele) wird die Abluft in den am höchsten belasteten Räumen (Küche, Bad und WC) abgesaugt. Für das Überströmen sind gem. DIN 1946 Teil 6 derzeit auch notwendige Überström-Luftdurchlässe vorzusehen. Als Überströmöffnungen können Gitter, Ventile oder Türspalten mit einem freien Querschnitt von mindestens 150 cm2 gewählt werden. Je Tür des betreffenden Raumes dürfen 25 cm2 auf die freie Querschnittsfläche der Überströmöffnung angerechnet werden. Zwischen den einzelnen Bereichen ist ein „Raumluftverbund“ sicherzustellen.

ALLGEMEINE PLANUNGSHINWEISE

Die Außenluftansaugung sollte nach Möglichkeit von der Gartenseite (nicht von der lärm- und schadstoffbelasteten Straßenseite) her in einer Höhe von mindestens 3 m über der Erdoberfläche erfolgen. Die Fortluft sollte vorzugsweise an der windabgewandten Seite über eine Dachhaube ausgeblasen werden. Beide Öffnungen sind so anzuordnen, dass keine unmittelbare Wiederansaugung (Rezirkulation) auftritt. 

Grafik-Technikraum

PLANUNGSBEISPIEL EINFAMILIENWOHNUNG

Berechnung und Planung für eine Einfamilienwohnung nach DIN 1946-6 vom (Mai 2009) werden im ersten Schritt die einzelnen Räume in entsprechende Bereiche unterteilt und die dazugehörenden Flächen und Volumen ermittelt. Die Norm-Innentemperaturen werden gemäß DIN EN 12831 (nationaler Anhang) festgelegt. 

Beispiel Einfamilienwohnung: 
Grundfläche: 130,50 m2 
Raumhöhe: 2,50 m2 
Volumen: 326,25 m3 
Fläche Zuluftbereich: 81,00 m2 
Volumen Zuluftbereich: 202,50 m3 
Flächenüberströmbereich: 17,00 m2 
Volumen Überströmbereich: 42,50 m3 
Fläche Abluftbereich: 32,50 m2    
Volumen Abluftbereich: 81,25 m3

Planungsbeispiel Einfamilienwohnung

BRANDSCHUTZ

Für Einfamilienhäuser bestehen derzeit keine besonderen Anforderungen in Bezug auf den Brandschutz. Die Kanäle sollten jedoch aus einem nicht brennbaren Material bestehen. Werden in Gebäuden mit mehr als zwei Stockwerken verschiedene Brandabschnitte und Brandwände durchdrungen, ist die DIN 4102 zu beachten (Brandschutzklappen und Schachtausbildung).

Folgende Punkte sind bei der Auswahl des Standortes und der Montage des Lüftungsgerätes zu berücksichtigen: 

  • eine gute Zugänglichkeit des Gerätes, um Wartungsarbeiten wie Filterwechsel oder eventuell anfallende Reparaturen durchführen zu können.
  • Der Aufstellort muss im frostfreien Temperaturbereich liegen. Dadurch wird ein Einfrieren der Kondensatleitung verhindert und die Wärmeverluste über das Gerätegehäuse und die Luftkanäle minimiert.
  • Um eine Körperschallausbreitung zu unterbinden, ist das Gerät schwingungsgedämmt aufzustellen und akustisch (z. B. durch den Segeltuchstutzen an den Abgängen) vom Luftleitungssystem zu entkoppeln.
  • Es ist unbedingt auf eine waagerechte Ausrichtung des Gerätes zu achten, um einen ungewollten Kondensataustritt aus der Kondensatauffangwanne im Geräteinneren zu verhindern.
  • Das Gerät darf nicht in olfaktorisch belasteten Räumen aufgestellt werden.

PLANUNG DER LUFTMENGEN

Lüftungstechnische Maßnahmen sind erforderlich, wenn der notwendige Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz den Luftvolumenstrom durch Infiltration übersteigt. Ist eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich, müssen die nachfolgenden Luftvolumenströme nutzerunabhängig dauernd sichergestellt werden. Der Gesamt-Außenluftvolumenstrom wird dabei, in Abhängigkeit von der Nutzung, in vier Lüftungsbetriebsstufen unterteilt. Mindestwerte der Gesamt-Außenluftvolumenströme (qv,ges,NE) für Nutzungseinheiten (NE) werden mit den nachstehenden Formeln berechnet:

Planung der Luftmengen

GESAMT-ABLUFTVOLUMENSTRÖME

Die für Nennlüftung errechneten Werte gelten für den Fall, dass bei der planmäßig anzunehmenden Personenzahl je Nutzungsfläche mindestens 30 m3/h je Person zur Verfügung stehen. Bei erhöhten Anforderungen oder Schadstoffmengen können die Außenluftvolumenströme erhöht werden. Für die Festlegung des Gesamt-Außenluftvolumenstroms qv,ges ist das Maximum aus dem Gesamt-Außenluftvolumenstrom, bestimmt aus der Nutzfläche der Nutzungseinheit qv,ges,NE, oder die Summe der Abluftvolumenströme für einzelne Räume qv,ges,R,ab maßgeblich.